Allgemeine Checkliste
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Leben für die nächsten 12 bis 15 Jahre mit einem Hund zu teilen, sollten Sie vorher einige wesentliche Punkte beachten:
- Haben Sie sich überlegt, welchen Hund Sie bei sich aufnehmen möchten: einen Welpen, einen erwachsenen Hund, einen Rassehund , einen Mischling und welche Erwartungen stellen Sie an Ihren künftigen Hund?
- Jeder Hund wird Sie jährlich ca. 1000 Euro kosten
- Kaufen Sie nicht spontan oder aus Mitleid, auf Märkten, aus dem Kofferraum und bei Verkäufern mit vielen Hunden im Angebot. Kaufen Sie auch nicht bei Hundehändlern.
Die Tiere sind häufig nicht richtig sozialisiert und/oder ungeimpft und krank. - Bietet Ihnen der Züchter die Möglichkeit, Mutterhündin und Welpen während der Aufzuchtphase wiederholt zu besuchen?
- Erkundigt sich der Verkäufer nach Ihren Lebensverhältnissen und den Haltungsbedingungen des Hundes?
- Macht die Zuchtstätte einen sauberen, gepflegten Eindruck?
- Werden wenige Hunde gehalten und leben sie überwiegend im Haus mit engen Kontakt zu den Menschen?
- Hat der Züchter/Verkäufer mehr als 2 Würfe gleichzeitig und leben bei ihm mehr als 2 Rassen? Dann sollte man sich den Kauf genau überlegen.
- Klärt der Verkäufer Sie umfassend über den Hund / die Rasse auf und ist bereit, Ihre Fragen bezüglich Fütterung, Haltung, Pflege, Erziehung und den besonderen Eigenschaften der Eltern / Vorfahren zu informieren?
- Ist Ihr Welpe mindestens 8 Wochen alt, wiederholt entwurmt, geimpft und identifiziert (Chip oder Tätowiernummer) – hat er einen Heimtierausweis?
Ratgeber für den Welpen- & Hundekauf und die Hundevermittlung – Checkliste
Was muss ich beim Hundekauf beachten?
Sie möchten einen Hund kaufen, brauchen aber noch Rat und Hilfe? Was Sie beim Hundekauf beachten sollten, erfahren Sie alles Wesentliche um den Hundekauf von jungen Welpen bis hin zu ausgewachsenen Hunden und Adoption von Seniorenhunden in diesem Ratgeber:
Hundehalter Grundfragen – Checkliste
Als zukünftiger Hundehalter sollten Sie folgende Fragen positiv beantworten:
- Erlaubt Ihr Mietvertrag die Hundehaltung – falls Sie zur Miete wohnen?
- Sind alle Familienmitglieder mit dem neuen Hausgenossen einverstanden?
- Sind keine Familienmitglieder allergisch auf Hundehaare?
- Muss der Hund täglich niemals mehr als vier Stunden alleine bleiben?
- Haben Sie täglich mindestens drei bis vier Stunden Zeit für das neue Familienmitglied?
- Sind Sie bereit, sich in den ersten Wochen rund um die Uhr um den Hund zu kümmern? Besonders bei Welpen ist es hilfreich, wenn der Hund alle zwei bis drei Stunden Auslauf erhält, damit er schnell stubenrein wird.
- Haben Sie ausreichend Auslaufmöglichkeiten für den Hund in der Nähe?
- Sind Sie sich bewusst, dass es sich um ein Lebewesen handelt, welches zehn bis 15 Jahre einen großen Einfluss auf ihren Tagesablauf haben wird und ausreichend beschäftigt werden möchte?
- Besonders Welpen und jüngere Hunde verlangen viel Geduld – Sind Sie ein eher phlegmatischer Mensch und cholerische Ausbrüche sind Ihnen fremd?
- Haben Sie im Familien- und Freundeskreis tierliebe Menschen, die im Notfall auf den Hund aufpassen können?
- Sind Sie bereit, die mit einer Tierhaltung verbundenen Kosten zu tragen (Futter, Zubehör, Hundesteuer (bei der Gemeinde/Stadt informieren), Impfungen, Kastration, regelmäßige Tierarztkosten, Hundefriseur, Hunde-Haftpflichtversicherung (50 bis 160 Euro), Reinigungen)?
- Ein Hund haart und trägt Schmutz in die Wohnung – Sind Sie sehr um die Sauberkeit von Böden, Wänden und Ihrem Auto besorgt?
- Sind Sie bereit, auch bei Regen, Schnee und Kälte ausgiebig mit Ihrem Hund spazieren zu gehen?
Die Auswahl eines Welpen vor Ort:
- Besuchen Sie Welpen unbedingt vor Ort beim Hundezüchter und beachten die Sicherheitshinweise beim Hundekauf .
- Prüfen Sie, ob der Hundezüchter eingetragenen Vereinen wie dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angehört. Wenn ja, sollte der Züchter die Wurfabnahme durch einen Zuchtwart des Vereins dokumentieren können.
- Der Welpe wächst schnell zu einem erwachsenen Hund heran. Seien Sie sich sicher, dass Sie nicht nur den süßen Welpen, sondern auch den erwachsenen Hund haben wollen!
- Beobachten Sie die Verhaltensweise des Welpens und des Muttertiers. Der Welpe wird viele Eigenschaften der Hundemutter erben. Wenn keine Elterntiere für den Welpen vor Ort sind, werden Sie misstrauisch.
- Wie ist der Zustand der Hundezucht vor Ort?
- Seien Sie misstrauisch, falls Sie Welpen unterschiedlicher Hunderassen beim Züchter vorfinden. Eine artgerechte Haltung kann bei unterschiedlichen Hunderassen schwierig werden.
- Nutzen Sie den Kaufvertrag – Mustervertrag (s.u.)
Speziell für die Anschaffung eines erwachsenen Hundes aus zweiter Hand gilt
- Lernen Sie den Hund vorher bei gemeinsamen Spaziergängen kennen.
- Prüfen Sie das Verhalten gegenüber anderen Hunden und unbekannten Menschen.
- Verträglichkeit mit anderen bereits vorhandenen Tieren vorher testen.
- Erkundigen Sie sich so weit möglich über das Verhalten und die Eigenschaften der Hunderasse im Allgemeinen und Ihres Hundes im Speziellen.
- Der Umgang mit einem Hund aus schlechter Haltung oder mit ungeklärter Vorgeschichte kann sich als schwierig herausstellen. Fühlen Sie sich dieser Aufgabe gewachsen? Haben Sie genügend Hundeerfahrung? Gerade für diese Hunde ist es wichtig, in ein endgültiges zu Hause zu wechseln und nicht bei den ersten Problemen wieder abgeschoben zu werden.
Übergabe des Hundes und Kaufvertrag
Einen Kaufvertrag schließt man aus juristischer Sicht immer dann ab, wenn man einen Hund käuflich erwerben möchte. Eine Schriftform ist dafür nicht notwendig, weil auch mündliche Verträge rechtswirksame Kaufverträge sind. Ein schriftlicher Vertrag ist dennoch empfehlenswert, besonders bei teuren Rassehunden.
In dem Hundekaufvertrag sollte eine Beschreibung des Hundes, bestimmte Eigenschaften des Hundes und bei Rassehunden erworbene Unterlagen (Stammbaum, Impfpass, Zugehörigheit des Züchters bei einem Zuchtverband ) festgehalten werden. Der Kaufvertrag für einen Rassehund beinhaltet vor allem eine genaue Beschreibung des Hundes mit Angaben über Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe, dazu wird die Abstammung in dem Stammbaum oder Ahnentafel dokumentiert.
Der Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten
- Vollständiger Name und Anschrift des Käufers und Verkäufers (Vergleichen Sie dies mit dem Personalausweis).
- Bei allen Hunden: Name, Wurfdatum, Identifizierung ( Chip bzw. Tätowiernummer ), Heimtierausweis vollständig ausgefüllt mit Anschrift des Vorbesitzers
- Bei Rassehunden zusätzlich: Zuchtbuchnummer, Ahnentafel, Wurfabnahmebericht
- Gesundheitszustand und Mängel / zuchtausschließende Fehler
- Kaufpreis
Vorsicht bei der Zusicherung von speziellen Eigenschaften des Welpen bzw. Hundes wie “Kinderfreundlichkeit”. Im Zweifelsfall lässt sich das Gegenteil kaum vor Gericht nachweisen. Dagegen haben Sie Ersatzforderungen, wenn zum Beispiel im Vertrag zugesichert wurde, dass die Hündin sterilisiert ist und diese Ihnen dann doch ein paar Welpen beschert. In diesem Fall müsste der Verkäufer zumindest die Folgekosten tragen.
Wenn ein Verkäufer jegliche Haftung ausschließt, stimmt mit dem Hund oft etwas nicht. Die gesetzliche Haftung schließt schon ein, dass Sie einen Hund, welcher beweisbar bereits bei der Übernahme krank war, zurückgeben können. In der Praxis wird es allerdings schwierig sein, nachträglich Krankheiten des Welpens nachzuweisen.
Registrierung des Welpen
Golden Retriever Welpe
Seit dem 01.01.2005 gilt bundesweit eine generelle Chip-Pflicht für alle neu angeschafften Welpen und Hunde – Tipps zur Tierkennzeichnung hier . Der Chip alleine hilft allerdings meist nicht, ein vermisstes Tier wiederzufinden. Deshalb empfiehlt markt.de die zusätzliche kostenlose Registrierung Chipnummer bei Haustierregistern wie Tasso e.V. Dies erfolgt unter http://www.tiernotruf.org/ . Tasso e.V. ist ein Haustierzentralregister mit rund 3 Millionen registrierten Tieren.
Zugelaufene oder entlaufene Hunde
Wem ein Hund zuläuft oder wer einen verirrten oder verletzten Hund findet, darf diesen nicht einfach behalten, denn so würde man sich wegen Fundunterschlagung strafbar machen. Auch wer willens und in der Lage ist, für die zugelaufenen Hund zu sorgen, muss den “Fund” auf jeden Fall der nächsten zuständigen Stelle melden, was entweder die örtliche Polizeidienststelle, die Gemeindeverwaltung oder Fundbüro sein kann. Schalten Sie bitte in jedem Fall eine kostenlose Anzeige auf markt.de unter der Rubrik Hunde Zugelaufen, entlaufen .
Sollte der Hund nicht registriert worden sein und lässt sich der Eigentümer nicht ausfindig machen, wird der Hund von der zuständigen Behörde dem Tierheim zugewiesen. Wenn sich nach einem halben Jahr immer noch kein Eigentümer gemeldet hat, darf der Finder den Hund übernehmen.
In der Absprache mit dem Tierheim kann oft die Pflege des Hundes für das gesetzlich vorgeschriebene halbe Jahr übernommen werden, da viele Tierheime überfüllt sind und keine freien Plätze haben. In dem Fall, dass sich der eigentliche Besitzer findet, sollte stets Pflegegeld verlangt werden.